Allgemeine Geschäftsbedingungen

Standard-Tarife

§ 1 – Anzahl Unterrichtseinheiten

Die Anzahl der Unterrichtseinheiten richtet sich nach der gewählten Laufzeit.

  1. Monthly: 1 Monat Vertragslaufzeit – 3 Unterrichtseinheiten
  2. Basic: 3 Monate Vertragslaufzeit – 9 Unterrichtseinheiten
  3. Classic: 6 Monate Vertragslaufzeit – 18 Unterrichtseinheiten
  4. Premium: 12 Monate Vertragslaufzeit – 36 Unterrichtseinheiten

§ 2 – Unterrichtsort

  1. In der Regel findet der Unterricht in den Räumen der Soundwerk Musikschule bzw. der Kooperationseinrichtung statt.
  2. Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung (z. B. wegen einer Pandemie) nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von Dozent*In und Schüler*In (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die Musikschule berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsbeiträgen den Unterricht zu den vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst. Sollte der/die Schüler*In nicht über die technischen Voraussetzungen für einen Unterricht per Live-Videoübertragung verfügen, werden die nicht in Anspruch genommenen Unterrichtseinheiten aus dem Kontingent in die nächste Abonnementslaufzeit übertragen.
    • Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z. B. Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie, Naturkatastrophen wie z. B. Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, aber auch niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Streiks, Terrorismus).

§ 3 – Buchung und Teilnahme

  1. Die Terminbuchungen erfolgen über die Schulverwaltung oder den zuständige:n Dozenten:in.
    • Verbindlich und damit nicht stornierbar ist der jeweils nächst gebuchte Termin.
    • Ausgenommen davon sind krankheitsbedingte Stornierungen nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung. Die Bescheinigung muss vor dem Unterrichtstermin bei der Schulverwaltung eingegangen sein.
  1. Die Unterrichtseinheiten sind im Verlauf der gewählten Laufzeit zu verbrauchen (entspricht durchschnittlich 3 Unterrichtseinheiten pro Monat).
    • Bei vorzeitigem Verbrauch des Stundenkontingentes können optional zusätzliche Stundenpakete erworben werden.

§ 4 – Unterrichtsbeiträge

  1. Die Beiträge sind monatliche Abschläge auf die in der Laufzeit vereinbarten Unterrichtseinheiten (Kontingent).
  2. Die Beiträge und die einmalige Anmeldegebühr gemäß aktueller Preisliste wird per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Der Einzug erfolgt jeweils am 1. des Monats oder ist am darauffolgenden Werktag fällig. Die Beiträge sind monatlich im Voraus zahlbar. 
  3. Im Falle einer unbegründeten Rücklastschrift werden die uns von der Bank berechneten Rücklastschriftgebühren berechnet.
  4. Eine jährliche Beitragserhöhung von max. 4 € auf den Monatsbeitrag behält sich die Schulleitung vor. In diesem Fall ist das Sonderkündigungsrecht außer Kraft gesetzt.

§ 5 – Kopierlizenzgebühr

Für alle Unterrichte fällt die Gebühr für eine Kopierlizenz an. Die Gebühr wird im Rahmen eines Kopierlizenzvertrages mit der VG-Musikedition an die GEMA entrichtet und wird monatlich pro Schüler (nicht Fachbelegung) erhoben.

§ 6 – Unterrichtsfreie Zeiten 

An den gesetzlichen und kirchlichen Feiertagen des Landes Baden-Württemberg sowie an Heiligabend und Silvester findet kein Unterricht statt.

§ 7 – Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Die Laufzeit erstreckt sich über den gewählten Zeitraum (1, 3, 6 oder 12 Monate). Bei Kündigung muss diese spätestens 1 Monat (28 Tage) vor Ende der Laufzeit schriftlich über das Online-Kündigungsformular erfolgen.
  2. Erfolgt keine schriftliche Kündigung, erhält der Kunde frühzeitig ein Angebot über die Wahl der Laufzeit für die Vertragsfortsetzung. Wird dieses Angebot vom Kunden nicht aktiviert, so verlängert sich der Vertrag automatisch um einen Monat. Die darauf folgende Beitragsberechnung erfolgt unter Berücksichtigung des Tarifs für Laufzeit 1 Monat gemäß der aktuellen Preisliste.

§ 8 – Veranstaltungen

  1. Das Soundwerk plant max. zwei Konzerte im Jahr, bei dem die Schüler:innen sich in Bands zusammenfinden und ihr Gelerntes vorführen dürfen. In der Woche davor findet kein Regelunterricht statt. Diese Woche ist für die Proben reserviert. Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung sowie der jeweiligen Probe dafür (mindestens 2 x 60 min) wird insgesamt eine Unterrichtseinheit deiner aktuellen Laufzeit abgezogen. Es besteht für die Anfahrt wie auch für den Unterricht selbst oder externe Veranstaltungen keine gesetzliche Unfallversicherung.
  2. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass die vom Soundwerk sowie deren Erfüllungsgehilfen von den Schülern während des Unterrichts oder Veranstaltungen gemachten Bilder, Videos, Tonaufzeichnungen auf analogen oder digitalen wie auch Printmedien der Soundwerk Musikschule unentgeltlich veröffentlicht werden dürfen.

§ 9 – Organisatorische Neuregelungen

Die Schulleitung behält sich Neuregelungen in Bezug auf Unterricht und Organisation, wie z. B. die Zusammenlegung oder Auflösung von Kursen, Terminänderungen, Einsatz einer anderen Lehrkraft sowie Tarifanpassung bei Veränderung der Gruppenteilnehmerzahl jederzeit vor.

§ 10 – Haftung und Hausordnung

  1. Es gilt die gesetzliche Haftpflicht. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Kinderwagen, Fahrräder sowie Wertgegenstände, Geld und Instrumente wird keine Haftung übernommen.
  2. Fahrräder, Roller, Spielzeug, Speisen und Getränke dürfen nicht in die Unterrichtsräume mitgebracht werden.

§ 10 – Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ Änderungsvorbehalt

Wir sind berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung werden wir den Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Kunden informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen fünf Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis uns gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.

Sollte eine der o. g. Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

Tickets

§ 1 – Gegenstand 

Die Tickets beinhalten die folgende Anzahl an Unterrichtseinheiten: 

    1. 10er-Ticket 30min:  10 Einheiten, 30min, gebuchtes Instrument.
    2. 10er-Ticket 45min: 10 Einheiten, 45min, gebuchtes Instrument.
    3. 4er-Ticket 30min: 4 Einheiten, 30min, gebuchtes Instrument.
    4. Masterclass 10er-Ticket 60min: 10 Einheiten, 60min, gebuchtes Instrument.
    5. Masterclass 4er-Ticket 60min: 4 Einheiten, 60min, gebuchtes Instrument.

Das Ticket hat eine Gültigkeit von einem Jahr ab Kaufdatum.

§ 2 – Umtausch und Rückgabe 

Es besteht kein Umtauschrecht bzw. Rückgaberecht mit Geldrückgabe. Das Ticket ist übertragbar. Dies setzt jedoch die Information der Schulverwaltung voraus. 

§ 3 – Unterrichtstermin 

  1. Die Buchung eines Unterrichtstermins kann per WhatsApp oder online erfolgen. Die Kontaktmöglichkeiten sind wie folgt:             
    WhatsApp: +49 1590 7030325 
    E-mail: support@deinsoundwerk.de

b) Es ist immer nur die Buchung eines Termins, unter Berücksichtigung einer Vorlaufzeit von min. 4 Werktagen (Montag bis Freitag), möglich. Es besteht kein Anspruch auf einen regelmäßig festgelegten Termin. 

c) Termin-Stornierungen müssen mindestens einen Tag vorher telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Erfolgt die Stornierung nicht bzw. nicht im genannten Zeitraum, wird die Unterrichtseinheit als erteilt gewertet und somit abgerechnet. 

§ 4 – Zahlung 

Die Zahlung erfolgt per SEPA Basis-Lastschrift oder auf Rechnung vor Antritt der ersten Unterrichtseinheit. 

§ 5 – Haftung und Hausordnung

  1. Es gilt die gesetzliche Haftpflicht. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Kinderwagen, Fahrräder sowie Wertgegenstände, Geld und Instrumente wird keine Haftung übernommen.
  2. Fahrräder, Roller, Spielzeug, Speisen und Getränke dürfen nicht in die Unterrichtsräume mitgebracht werden.

© Soundwerk Musikschule, alle Rechte vorbehalten. Stand: 30.09.2022